>Home
>Kommunikation
>Analysen
>Staatsrecht BL
>Band 1

Redaktion ‹Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Basel-Landschaft› Band 2 (2005)
(Reihe ‹Recht und Politik des Kantons Basel-Landschaft›, Band 25)
Herausgeber: Giovanni Biaggini, Alex Achermann, Stephan Mathis, Lukas Ott
Autorinnen und Autoren: Manfred Bayerdörfer, Giovanni Biaggini, Ernst P. Emmenegger, Heidrun Gutmannsbauer, Andrea Koller, Gerhard Mann, Gabriella Matefi, Friedrich Müller, Lukas Ott, Roland Plattner, Caroline Rietschi, Daniel Schwörer, Hans Jakob Speich, René Wiederkehr, Barbara Zimmerli.
Auftraggeber: Herausgeberkommission ‹Recht und Politik im Kanton Basel-Landschaft›
Internet: www.bl.ch
(> Bildung/Kultur/Sport > Verlag des Kantons Basel-Landschaft)

Der zweite Band des Staats- und Verwaltungsrechts BL wird eingeleitet durch einen Beitrag über die Bedeutung der Grundrechte in der kantonalen Gerichtspraxis. Ausgehend von der Rechtsprechung des Kantonsgerichts wird die praktische Bedeutung insbesondere der durch die Kantonsverfassung gewährleisteten Grundrechte untersucht.

Es folgen weitere Beiträge (Politische Rechte, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsprozess, Strafprozess, Polizeigesetz, Opferhilfe, vormundschaftliche Behörden, Gleichstellung), die sich in einem engeren oder weiteren Sinn dem Themenschwerpunkt ‹Grundrechte› zuordnen lassen, indem sie einen Bezug zur Stellung des Einzelnen und seinen Rechten gegenüber dem Staat bzw. zum Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger aufweisen. Weitere Beiträge befassen sich mit der Stellung, den Zuständigkeiten und der Durchführung der Gemeindeversammlung sowie mit dem Beschaffungsrecht.

Mit der Chronik der Rechtsetzung und der Chronik der Rechtsprechung wird schliesslich in übersichtlicher, strukturierter Form die seit der Publikation des ersten Bandes 1998 eingetretene Rechts- bzw. Rechtsprechungsentwicklung in ausgewählten Bereichen nachgezeichnet.

     
>Politikforschung
>Evaluationen
     
>Publikationen
>Soziales/Kultur
>Staatsrecht BL
>Band 2
     
>Auftraggeber
>Weiteres
     
>Wir über uns
           
>Landrat BL
     
>Kontakt