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Gesetz
über die Förderung des Tourismus
(Tourismusgesetz) des Kantons BL
Auftraggeber: Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und Justiz-,
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Basel-Landschaft
Zeitraum: 2002/2003
Internet: www.baselland.ch/docs/parl-lk/
vorlagen/2003/v101/2003-101.pdf
Im Sinne einer wirkunsgorientierten Gesetzgebung orientiert sich die moderne
Rechtsetzungslehre immer stärker an einer Qualitätssteigerung
durch Wirkungsprognosen und -kontrollen. Anhand eines Pilotgesetzes (Tourismusgesetz)
sollen Erfahrungen gesammelt werden, wie die Wirkungskontrolle der Gesetzgebung
im Kanton BL realisiert und die Gesetzesevaluation systematisch in den
Rechtsetzungsprozess aufgenommen werden kann.
Das Büro Lukas Ott erarbeitete das konkrete Evaluationskonzept, um
die für die spätere Evaluation notwendigen und für
die Analyse geeigneten Daten über den heutigen Zustand bereitstellen
respektive sichern zu können. Die in das neue Tourismusgesetz aufgenommene
Evaluationsklausel soll im Sinne einer kausalorientierten Erfolgs- oder
Nachkontrolle (retrospektive Gesetzesevaluation) sicherstellen,
dass verlässliche, wissenschaftlich fundierte Ergebnisse über
die eingeleiteten Massnahmen vorliegen und die Ziele des Gesetzes erreicht
werden. Letztlich geht es um die Frage der Effektivität des Tourismusgesetzes
im Sinne der Überprüfung der Wirkungen und der Wirksamkeit.
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