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‹Gesetz über die Förderung des Tourismus
(Tourismusgesetz)› des Kantons BL

Auftraggeber: Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und Justiz-, Polizei- und Militärdirektion des Kantons Basel-Landschaft
Zeitraum: 2002/2003
Internet: www.baselland.ch/docs/parl-lk/
vorlagen/2003/v101/2003-101.pdf


Im Sinne einer wirkunsgorientierten Gesetzgebung orientiert sich die moderne Rechtsetzungslehre immer stärker an einer Qualitätssteigerung durch Wirkungsprognosen und -kontrollen. Anhand eines Pilotgesetzes (Tourismusgesetz) sollen Erfahrungen gesammelt werden, wie die Wirkungskontrolle der Gesetzgebung im Kanton BL realisiert und die Gesetzesevaluation systematisch in den Rechtsetzungsprozess aufgenommen werden kann.

Das Büro Lukas Ott erarbeitete das konkrete Evaluationskonzept, um die für die spätere Evaluation notwendigen – und für die Analyse geeigneten – Daten über den heutigen Zustand bereitstellen respektive sichern zu können. Die in das neue Tourismusgesetz aufgenommene Evaluationsklausel soll im Sinne einer kausalorientierten Erfolgs- oder Nachkontrolle (‹retrospektive Gesetzesevaluation›) sicherstellen, dass verlässliche, wissenschaftlich fundierte Ergebnisse über die eingeleiteten Massnahmen vorliegen und die Ziele des Gesetzes erreicht werden. Letztlich geht es um die Frage der Effektivität des Tourismusgesetzes im Sinne der Überprüfung der Wirkungen und der Wirksamkeit.

     
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