>Home
>Kommunikation
>Lobbying
>Bundesgerichtsreform

Prozessrisikofonds der SPO
Auftraggeber: Schweizerische Patienten- und Versicherten-Organisation SPO
Zeitraum: seit 2005, laufend

An einem Kantonsspital operiert ein Chefarzt mit ungenügend erforschten Methoden und informiert Patienten unzureichend über Operationen und über ihre Rechte. Margrit Kessler, Präsidentin der SPO, macht diese ethischen Bedenken publik. Während die kantonale Justiz dem Chefarzt ein Fehlverhalten nicht mit Sicherheit nachweisen können will, wird Kessler wegen angeblicher falscher Anschuldigung und falscher Zeugenaussage verurteilt. Die Äusserung der Vorwürfe gegenüber Medienleuten wird als Persönlichkeitsverletzung gewertet; hohe Geldstrafen verunmöglichen ihr praktisch ein weiteres Einklagen der Patientenrechte.

Öffentlichkeitsarbeit zugunsten von Patienten- und Versichertenrechten ist legitimer Sinn und Zweck einer Patientenschutzorganisation wie der SPO. Eine Korrektur dieses Urteils durch das Bundesgericht ist dringend notwendig; die Wächterrolle, die Gewerkschaften, Mieter-, Konsumenten- und Behindertenorganisationen ausüben, ist sonst in Frage gestellt.

Die SPO hat einen Prozessrisikofonds eingerichtet, um für den weiteren gerichtlichen Verlauf gerüstet zu sein. Dieser ermöglicht der SPO, ihr Anliegen weiter durch die gerichtlichen Instanzen zu ziehen und hoffentlich zu ihrem Recht zu kommen.

Das Büro Lukas Ott vertritt Interessen der Schweizerischen Patientenorganisation im Zusammenhang mit dem Aufbau des Prozessrisikofonds nach innen und aussen. Zu den konkreten Aufgaben gehört die Verankerung der Anliegen der SPO bei befreundeten und/oder zielverwandten Interessenverbänden und Organisationen und die Realisierung von Beiträgen in der Verbandspresse wie auch in schweizerischen Leitmedien.

     
>Politikforschung
>Kampagnen
>Prozessrisikofonds-SPO
     
>Publikationen
>PR/Medien 
           
     
>Auftraggeber
>Weiteres 
           
     
>Wir über uns
           
           
     
>Kontakt