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Prozessrisikofonds der SPO
Auftraggeber: Schweizerische Patienten- und Versicherten-Organisation SPO
Zeitraum: seit 2005, laufend
An einem Kantonsspital operiert ein Chefarzt mit ungenügend erforschten
Methoden und informiert Patienten unzureichend über Operationen
und über ihre Rechte. Margrit Kessler, Präsidentin der SPO,
macht diese ethischen Bedenken publik. Während die kantonale Justiz
dem Chefarzt ein Fehlverhalten nicht mit Sicherheit nachweisen können
will, wird Kessler wegen angeblicher falscher Anschuldigung und falscher
Zeugenaussage verurteilt. Die Äusserung der Vorwürfe gegenüber
Medienleuten wird als Persönlichkeitsverletzung gewertet; hohe Geldstrafen
verunmöglichen ihr praktisch ein weiteres Einklagen der Patientenrechte.
Öffentlichkeitsarbeit zugunsten von Patienten- und Versichertenrechten
ist legitimer Sinn und Zweck einer Patientenschutzorganisation wie der
SPO. Eine Korrektur dieses Urteils durch das Bundesgericht ist dringend
notwendig; die Wächterrolle, die Gewerkschaften, Mieter-, Konsumenten-
und Behindertenorganisationen ausüben, ist sonst in Frage gestellt.
Die SPO hat einen Prozessrisikofonds eingerichtet, um für den weiteren
gerichtlichen Verlauf gerüstet zu sein. Dieser ermöglicht der
SPO, ihr Anliegen weiter durch die gerichtlichen Instanzen zu ziehen
und hoffentlich zu ihrem Recht zu kommen.
Das Büro Lukas Ott vertritt Interessen der Schweizerischen Patientenorganisation
im Zusammenhang mit dem Aufbau des Prozessrisikofonds nach innen und
aussen. Zu den konkreten Aufgaben gehört die Verankerung der Anliegen
der SPO bei befreundeten und/oder zielverwandten Interessenverbänden
und Organisationen und die Realisierung von Beiträgen in der Verbandspresse
wie auch in schweizerischen Leitmedien.
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